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Die allgemeinen Bedingungen und Konditionen

Für Geschäftsbedingungen siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Inhaltsübersicht:

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Artikel 2 - Identität des Unternehmers
Artikel 3 - Anwendbarkeit
Artikel 4 - Das Angebot
Artikel 5 - Der Vertrag
Artikel 6 - Recht auf Widerruf
Artikel 7 - Pflichten des Verbrauchers während der Widerrufsfrist
Artikel 8 - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und die damit verbundenen Kosten
Artikel 9 - Pflichten des Gewerbetreibenden im Falle des Widerrufs
Artikel 10 - Ausschluss des Widerrufsrechts
Artikel 11 - Der Preis
Artikel 12 - Erfüllung und zusätzliche Garantie
Artikel 13 - Lieferung und Ausführung
Artikel 14 - Laufzeitgeschäfte: Dauer, Kündigung und Verlängerung
Artikel 15 - Zahlung
Artikel 16 - Reklamationsverfahren
Artikel 17 - Streitigkeiten
Artikel 18 - Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen
Artikel 19 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stichting Webshop Keurmerk

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Zusatzvertrag: ein Vertrag, bei dem der Verbraucher Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag erwirbt und diese Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen vom Gewerbetreibenden oder von einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Gewerbetreibenden bereitgestellt werden;
  2. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;
  3. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrem Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf zusammenhängen;
  4. Tag: Kalendertag;
  5. Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form produziert und bereitgestellt werden;
  6. Fortlaufender Leistungsvertrag: ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten für einen bestimmten Zeitraum;
  7. Dauerhafter Datenträger: jede Vorrichtung - einschließlich E-Mail -, die es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraum abgerufen oder verwendet werden können, und die eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;
  8. Widerrufsrecht: Die Möglichkeit des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag innerhalb der Bedenkzeit zu widerrufen;
  9. Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Mitglied der Stichting Webshop Keurmerk ist und Verbrauchern Produkte, (Zugang zu) digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen aus der Ferne anbietet;
  10. Fernabsatzvertrag: ein zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems für Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen geschlossener Vertrag, bei dem bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich oder gemeinsam ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
  11. Muster-Widerrufsformular: das europäische Muster-Widerrufsformular, das in Anhang I dieser Bedingungen enthalten ist;
  12. Technologie für die Fernkommunikation: Mittel, die für den Abschluss einer Vereinbarung genutzt werden können, ohne dass sich Verbraucher und Unternehmer zur gleichen Zeit in einem Raum befinden müssen;

Artikel 2 - Identität des Unternehmers

Name des Unternehmers: Goedkoopste-Kantoorartikelen.de (Teil von WebXperience B.V.)
Anschrift: Schoot 3, 1551 NB Westzaan
Telefonnummer: 088-0900610 (Mo-Fr von 08.30 bis 17.00 Uhr)
E-Mail Adresse:info@goedkoopste-kantoorartikelen.de
Nummer der Handelskammer: 57438072
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL 8525.79.688.B01

Artikel 3 - Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Unternehmers und für jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher geschlossen wird.
  2. Bevor der Fernabsatzvertrag geschlossen wird, wird der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so gibt der Unternehmer vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, auf welche Weise die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen des Unternehmers eingesehen werden können, und dass sie auf Antrag des Verbrauchers so bald wie möglich kostenlos zugesandt werden.
  3. Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so kann ungeachtet des vorstehenden Absatzes und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Verbraucher leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Verbrauchers auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos übermittelt werden.
  4. Für den Fall, dass zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen besondere Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend, und der Verbraucher kann sich im Falle widersprüchlicher Bedingungen stets auf die für ihn günstigste Bestimmung berufen.

Artikel 4 - Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um eine angemessene Bewertung des Angebots durch den Verbraucher zu ermöglichen. Wenn der Unternehmer Bilder verwendet, sind diese eine wahrheitsgemäße Darstellung der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.
  3. Jedes Angebot enthält Informationen, aus denen der Verbraucher ersehen kann, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

Artikel 5 - Die Vereinbarung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.
  2. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt der Unternehmer unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Unternehmer nicht bestätigt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
  3. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Internetumgebung. Kann der Verbraucher elektronisch bezahlen, so trifft der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
  4. Der Unternehmer kann - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - untersuchen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Hat der Unternehmer aufgrund dieser Prüfung triftige Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder einen Antrag unter Angabe von Gründen abzulehnen oder die Durchführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
  5. Der Gewerbetreibende übermittelt dem Verbraucher spätestens bei der Lieferung des Produkts, der Dienstleistung oder der digitalen Inhalte die folgenden Informationen in schriftlicher Form oder in einer Weise, die es dem Verbraucher ermöglicht, sie in zugänglicher Form auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern:

a. die Besuchsanschrift der Niederlassung des Gewerbetreibenden, an die der Verbraucher seine Beschwerden richten kann;

b. die Bedingungen, unter denen und auf welche Weise der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Erklärung über den Ausschluss des Widerrufsrechts;

c. die Informationen über Garantien und bestehende Kundendienstleistungen;

d. den Preis einschließlich aller Steuern für die Ware, die Dienstleistung oder die digitalen Inhalte, gegebenenfalls die Lieferkosten sowie die Art der Zahlung, Lieferung oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags;

e. die Voraussetzungen für die Beendigung der Vereinbarung, wenn die Vereinbarung eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder unbefristet ist;

f. wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular.

  1. Im Falle eines Dauergeschäfts gilt die Bestimmung des vorstehenden Absatzes nur für die erste Lieferung.

Artikel 6 - Recht auf Widerruf

Nach Produkten:

  1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.
  2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
  1. wenn der Verbraucher mehrere Produkte in einer Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher angegebener Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Der Gewerbetreibende kann eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen, sofern er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang deutlich darüber informiert hat.
  2. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat;
  3. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.

Im Falle von Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger bereitgestellt werden:

  1. Der Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag und einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.
  2. Die in Absatz 3 genannte Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Abschluss der Vereinbarung.

Verlängerte Bedenkzeit für Produkte, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, im Falle der Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:

  1. Wenn der Gewerbetreibende dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat, läuft die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Bedenkzeit, die gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels festgelegt wurde, ab.
  2. Hat der Gewerbetreibende dem Verbraucher die im vorstehenden Absatz genannten Informationen innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit erteilt, so läuft die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

Artikel 7 - Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit

  1. Während der Bedenkzeit behandelt der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung mit Sorgfalt. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher das Produkt nur so behandeln und prüfen darf, wie er es auch in einem Geschäft tun dürfte.
  2. Der Verbraucher haftet nur für die Wertminderung des Produkts, die sich aus der Art und Weise ergibt, wie er mit dem Produkt umgeht, die über das in Absatz 1 genannte Maß hinausgeht.
  3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Gewerbetreibende ihm vor oder bei Vertragsabschluss nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.

Artikel 8 - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und dessen Kosten

  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er den Gewerbetreibenden innerhalb der Widerrufsfrist unter Verwendung des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu informieren.
  2. So bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Mitteilung, gibt der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten) des Unternehmers. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rückgabefrist in jedem Fall gewahrt, wenn er das Produkt vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt.
  3. Der Verbraucher schickt das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Betreibers.
  4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
  5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts. Wenn der Gewerbetreibende nicht angegeben hat, dass der Verbraucher diese Kosten tragen soll, oder wenn der Gewerbetreibende angibt, dass der Verbraucher die Kosten selbst tragen soll, muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht tragen.
  6. Tritt der Verbraucher zurück, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die Erbringung der Dienstleistung oder die Lieferung von Gas, Wasser oder Strom, die nicht in einem begrenzten Umfang oder in einer bestimmten Menge verkaufsfertig gemacht wurden, während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer einen Betrag, der dem vom Unternehmer zum Zeitpunkt des Widerrufs erfüllten Teil der Verpflichtung im Vergleich zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung entspricht.
  7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder einer begrenzten Menge zum Verkauf bereitgestellt werden, oder für die Lieferung von Fernwärme, wenn:
  1. der Gewerbetreibende dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung bei Widerruf oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat, oder;
  2. der Verbraucher den Beginn der Erbringung der Dienstleistung oder der Lieferung von Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme während der Bedenkzeit nicht ausdrücklich verlangt hat.
  1. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die vollständige oder teilweise Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, wenn:
  1. er sich vor der Lieferung nicht ausdrücklich bereit erklärt hat, vor Ablauf der Bedenkzeit mit der Erfüllung des Vertrags zu beginnen;
  2. er bei der Erteilung seiner Zustimmung nicht anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verloren hat; oder
  3. der Unternehmer hat diese Erklärung des Verbrauchers nicht bestätigt.
  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, werden alle weiteren Verträge von Rechts wegen aufgelöst.

Artikel 9 - Pflichten des Unternehmers im Falle des Rücktritts

  1. Ermöglicht der Gewerbetreibende dem Verbraucher, den Widerruf auf elektronischem Wege mitzuteilen, so hat er unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung eine Empfangsbestätigung zu übermitteln.
  2. Der Unternehmer erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der vom Unternehmer in Rechnung gestellten Lieferkosten für das zurückgesandte Produkt, unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher ihm den Widerruf mitteilt. Sofern der Unternehmer nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, kann er mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
  3. Für die Erstattung verwendet der Gewerbetreibende dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Erstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
  4. Hat der Verbraucher eine teurere Liefermethode als die billigste Standardlieferung gewählt, muss der Unternehmer die zusätzlichen Kosten für die teurere Methode nicht erstatten.

Artikel 10 - Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Gewerbetreibende kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, allerdings nur, wenn er dies bei der Abgabe des Angebots oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss deutlich angegeben hat:

  1. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können
  2. Verträge, die während einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden. Eine öffentliche Versteigerung ist eine Verkaufsmethode, bei der der Betreiber Verbrauchern, die der Versteigerung persönlich beiwohnen oder die Möglichkeit haben, ihr beizuwohnen, unter der Leitung eines Auktionators Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen anbietet und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen zu erwerben;
  3. Dienstleistungsvereinbarungen, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:
  1. die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
  2. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Gewerbetreibende den Vertrag vollständig erfüllt hat;
  1. Dienstleistungsaufträge über die Bereitstellung von Unterkünften, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Ausführung vorsieht und nicht für Wohnzwecke bestimmt ist, Güterbeförderung, Autovermietung und Catering;
  2. Verträge, die sich auf Freizeitaktivitäten beziehen, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Vertragserfüllung vorsieht;
  3. Nach Verbraucherspezifikationen hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
  4. Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben;
  5. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde;
  6. Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt sind;
  7. Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert von Schwankungen des Marktes abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  8. Versiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware, deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde;
  9. Zeitungen, Magazine oder Zeitschriften, mit Ausnahme von Abonnements;
  10. Die Bereitstellung digitaler Inhalte auf einem anderen als einem materiellen Datenträger, jedoch nur, wenn:
    a. die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und
    b. der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Artikel 11 - Der Preis

  1. Während der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, außer bei Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Abweichend vom vorigen Absatz kann der Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Dieser Zusammenhang mit den Schwankungen und die Tatsache, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Richtpreise handelt, müssen im Angebot angegeben werden.
  3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.
  4. Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn der Unternehmer sie vereinbart hat und:

a. sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben; oder

b. der Verbraucher berechtigt ist, den Vertrag ab dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.

  1. Die im Angebot der Produkte oder Dienstleistungen genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.

Artikel 12 - Einhaltung des Abkommens und zusätzliche Garantie

  1. Der Unternehmer garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Falls vereinbart, garantiert der Unternehmer auch, dass das Produkt für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.
  2. Eine zusätzliche Garantie des Unternehmers, seines Lieferanten, Herstellers oder Importeurs schränkt niemals die gesetzlichen Rechte und Ansprüche ein, die der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer auf der Grundlage des Vertrages geltend machen kann, wenn der Unternehmer seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat.
  3. Unter zusätzlicher Garantie ist jede Zusage des Gewerbetreibenden, seines Lieferanten, Importeurs oder Herstellers zu verstehen, mit der er dem Verbraucher bestimmte Rechte oder Ansprüche einräumt, die über das hinausgehen, wozu der Verbraucher gesetzlich verpflichtet ist, falls er seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt hat.

Artikel 13 - Lieferung und Ausführung

  1. Der Unternehmer wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
  2. Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmer mitgeteilt hat.
  3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt der Unternehmer angenommene Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen aus, es sei denn, es wurde eine andere Lieferfrist vereinbart. Verzögert sich die Lieferung oder kann ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der Verbraucher spätestens 30 Tage nach der Bestellung darüber informiert. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kosten aufzulösen, und das Recht auf eventuellen Schadenersatz.
  4. Nach der Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet der Betreiber den vom Verbraucher gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
  5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt beim Unternehmer bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher oder einen zuvor benannten und dem Unternehmer bekannt gegebenen Vertreter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 14 - Laufzeitgeschäfte: Dauer, Beendigung und Erneuerung

Beendigung:

  1. Der Verbraucher kann einen unbefristeten Vertrag, der für die regelmäßige Lieferung von Produkten (einschließlich Strom) oder Dienstleistungen geschlossen wurde, jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.
  2. Der Verbraucher kann einen befristeten Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.
  3. Der Verbraucher kann die in den vorstehenden Absätzen genannten Vereinbarungen kündigen:
    • jederzeit kündigen und nicht auf eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums beschränkt sein;
    • zumindest so kündigen, wie er sie abgeschlossen hat;
    • immer mit der gleichen Kündigungsfrist kündigen, die der Unternehmer für sich selbst festgelegt hat.

Erweiterung:

  1. Ein für einen bestimmten Zeitraum geschlossener Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Elektrizität) oder Dienstleistungen erstreckt, kann nicht stillschweigend für einen bestimmten Zeitraum verlängert oder erneuert werden.
  2. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann ein befristeter Vertrag, der für die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften geschlossen wurde, stillschweigend um eine feste Laufzeit von höchstens drei Monaten verlängert werden, wenn der Verbraucher diesen verlängerten Vertrag zum Ende der Verlängerung mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann.
  3. Ein befristeter Vertrag, der über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen geschlossen wurde, kann nur dann stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert werden, wenn der Verbraucher den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann. Die Kündigungsfrist darf drei Monate nicht überschreiten, wenn der Vertrag die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen oder Zeitschriften, jedoch weniger als einmal im Monat, zum Gegenstand hat.
  4. Ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften im Rahmen eines Einführungsabonnements (Probe- oder Einführungsabonnement) wird nicht stillschweigend fortgesetzt und endet automatisch mit Ablauf der Probe- oder Einführungszeit.

Dauer:

  1. Hat ein Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr, so kann der Verbraucher nach Ablauf eines Jahres den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen, es sei denn, dass eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit nicht in Betracht kommt.

Artikel 15 - Zahlung

  1. Sofern in der Vereinbarung oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bedenkzeit oder, falls keine Bedenkzeit vorgesehen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung zu zahlen. Im Falle einer Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung beginnt diese Frist an dem Tag, nachdem der Verbraucher die Bestätigung der Vereinbarung erhalten hat.
  2. Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher dürfen die allgemeinen Geschäftsbedingungen den Verbraucher niemals zu einer Vorauszahlung von mehr als 50 % verpflichten. Ist eine Vorauszahlung vorgesehen, so kann der Verbraucher keine Rechte in Bezug auf die Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor er die vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat.
  3. Der Verbraucher hat die Pflicht, dem Unternehmer Unrichtigkeiten in den angegebenen oder erwähnten Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
  4. Erfüllt der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig, so hat er, nachdem er vom Unternehmer über den Zahlungsverzug informiert wurde und der Unternehmer dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, nach der Nichtzahlung innerhalb dieser 14-tägigen Frist die gesetzlichen Zinsen auf den geschuldeten Betrag zu zahlen und der Unternehmer hat das Recht, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten belaufen sich auf maximal: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €; 10 % auf die nächsten 2.500 € und 5 % auf die nächsten 5.000 €, mindestens jedoch auf 40 €. Der Unternehmer kann im Interesse des Verbrauchers von den genannten Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

Artikel 16 - Beschwerdeverfahren

  1. Der Unternehmer verfügt über ein hinreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
  2. Beschwerden über die Erfüllung des Vertrages müssen dem Betreiber innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben vorgelegt werden.
  3. Beschwerden, die beim Unternehmer eingereicht werden, werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, antwortet der Unternehmer innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
  4. Eine Beschwerde über ein Produkt, eine Dienstleistung oder den Service des Unternehmers kann auch über ein Beschwerdeformular auf der Verbraucherseite der Website der Stichting Webshop Keurmerk(https://www.keurmerk.info/nl/consumenten/klacht/) eingereicht werden. Die Beschwerde wird dann sowohl an den betreffenden Unternehmer als auch an die Stichting Webshop Keurmerk gesandt.
  5. Webshop Keurmerk wird einen Streitfall nicht bearbeiten oder seine Bearbeitung einstellen, wenn dem Unternehmer ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, er in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt hat oder wenn der Webshop Keurmerk seine Tätigkeit eingestellt oder disqualifiziert hat.
  6. Eine Streitigkeit wird von Webshop Keurmerk nur bearbeitet, wenn der Verbraucher seine Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist an den Unternehmer gerichtet hat.
  7. Spätestens zwölf Monate nach Entstehen der Streitigkeit muss die Streitigkeit schriftlich bei Webshop Keurmerk eingereicht werden.
  8. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform(https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage) einzureichen.

Artikel 17 - Streitigkeiten

  1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf die sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Auch wenn der Verbraucher im Ausland wohnt.
  2. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen ist nicht anwendbar.

Artikel 18 - Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen

Zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen schriftlich oder in einer Weise festgehalten werden, dass sie vom Verbraucher in zugänglicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.

Artikel 19 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stichting Webshop Keurmerk

  1. Wenn Stichting Webshop Keurmerk eine Änderung vornimmt, werden wir den Unternehmer über den Newsletter informieren und die neuesten Bedingungen auf unserer Website(https://www.keurmerk.info/nl/algemene-voorwaarden/) veröffentlichen.
  2. Änderungen dieser Bedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in geeigneter Weise veröffentlicht worden sind, wobei im Falle von Änderungen während der Laufzeit eines Angebots die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang hat.

Anschrift Stichting Webshop Keurmerk:

Willemsparkweg 193, 1071 HA Amsterdam


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Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Begriffsbestimmungen
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Geistiges Eigentum: alle Rechte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und der verwandten Schutzrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Modellrechte, Namensrechte, Datenbankrechte und verwandte Rechte.
1.3 Kunde: das Unternehmen, das einen Vertrag mit dem Anbieter abschließt oder abschließen möchte.
Lieferant: WebXperience B.V., mit Sitz in Schoot 3, 1551NB, Westzaan, im Folgenden Lieferant genannt.

1.5 Novaka: der voll rechtsfähige Verein "Novaka Organisatie Kantoorvakhandel" mit Sitz in Amsterdam, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 4053827.
1.6 Unternehmen: eine juristische oder natürliche Person, die kein Verbraucher ist.
1.7. Vertrag: Vertrag über die Lieferung der Produkte durch den Lieferanten an den Abnehmer.
1.8. Produkte: Waren und Dienstleistungen, die auf der Website bestellt werden können und die der Lieferant dem Kunden zum Kauf anbietet, indem er ihm ein Angebot unterbreitet oder auf andere schriftliche oder digitale Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail oder eine Verknüpfung von Systemen.

1.9. personenbezogene Daten: personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.
1.10. Schriftlich: schriftlich, per E-Mail oder per Fax.
1.11. Website: die Sammlung der digital verfügbaren Seiten auf der Domain Goedkoopste-kantoorartikelen.de oder Goedkoopste-kantoorartikelen.de

 

Allgemein
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch den Lieferanten.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
2.3 Eventuell vereinbarte, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen geben dem Abnehmer nicht das Recht, diese Bestimmungen auf andere Verträge anzuwenden.
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Unternehmen.
2.5 Kann eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend gemacht werden, weil sie nichtig, unangemessen und unbillig oder unzumutbar belastend ist, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.


3 Angebote/Vertragsabschluss
3.1 Jedes Angebot des Lieferanten ist unverbindlich und als Ganzes zu betrachten, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen.
3.2. Verträge kommen zustande durch digitale Bestellungen über die Website oder andere digitale Mittel oder durch schriftliche Zustimmung zu Angeboten oder Offerten und Annahme der Bestellung durch den Lieferanten. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der Lieferant diese schriftlich annimmt oder mit ihrer Ausführung beginnt.
3.3 Die auf der Website gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster oder Modelle haben lediglich hinweisenden Charakter und müssen nicht mit der geschuldeten Ware übereinstimmen. 3.4 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, einmal gelieferte Produkte erneut zu liefern, wenn diese Produkte aus dem Produktions- oder Verkaufsprogramm des Lieferanten gestrichen worden sind.
3.5 Bis zum Beweis des Gegenteils sind die Verwaltungsdaten des Lieferanten für den Inhalt des Vertrages maßgebend und verbindlich und dienen als Beweis für den Vertrag.
3.6 Der Auftraggeber garantiert, daß die von ihm dem Lieferanten im Antrag oder in der Bestellung gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
3.7 Der Lieferant hat jederzeit das Recht, eine Bestellung vorab zu prüfen oder sie ohne Angabe von Gründen abzulehnen, was der Lieferant so schnell wie möglich mitzuteilen hat.
3.8 Die Artikel 6:227b Absatz 1 BW und 6:227c BW gelten nicht für Verträge, die über die Website geschlossen werden.


Preise
4.1 Alle Preise für Verträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltender staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Alle Preise und Tarife des Lieferanten sind vorbehaltlich von Programmier- und Tippfehlern.
4.3 Bei Verträgen gehen Montage- oder Installationsarbeiten und -vorrichtungen sowie eventuelle Lieferkosten zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert zu den üblichen Tarifen in Rechnung gestellt.
4.5 Änderungen der Einkaufspreise, der Lohn- und Materialkosten, der sozialen und behördlichen Abgaben, der Frachtkosten, der Versicherungsprämien und anderer Kosten im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung geben dem Lieferanten das Recht, den Preis zu ändern. Ändert der Lieferant den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluß des Vertrages, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen.

 


Lieferung
5.1 Alle vom Lieferanten angegebenen (Liefer-)Fristen sind annähernd und wurden auf der Grundlage der dem Lieferanten bei Vertragsabschluss bekannten Daten und Umstände festgelegt. Die vereinbarte Lieferfrist gilt niemals als Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung hat der Auftraggeber den Lieferanten schriftlich in Verzug zu setzen und ihm eine angemessene Frist einzuräumen, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen.

5.2 Der Lieferant ist berechtigt, verkaufte Sachen in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen selbständigen Wert hat. Wird die Ware in Teilen geliefert, ist der Lieferant berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.


Mängel, Reklamationsfristen und Garantie
6.1 Der Kunde muss die gelieferten Produkte bei der Lieferung untersuchen. Der Kunde muss prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, und zwar
a. ob die richtigen Waren geliefert worden sind;
b. ob die gelieferten Sachen in Bezug auf Menge und Anzahl mit dem Vertrag übereinstimmen;
c. ob die gelieferten Produkte den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch und/oder für kommerzielle Zwecke gestellt werden können.

Im Falle von Transportschäden, Falschlieferungen oder fehlenden Produkten muss der Kunde diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Lieferung melden. Andere Mängel müssen dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung oder nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, unter Angabe der Rechnungsdaten schriftlich und unter Angabe von Gründen gemeldet werden.
6.3 Beanstandungen von Rechnungen muß der Abnehmer dem Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen.
6.4 Wenn der Abnehmer Mängel oder Reklamationen nicht innerhalb der vorgenannten Fristen meldet, wird seine Reklamation nicht behandelt und erlöschen seine Rechte.
6.5 Alle Ansprüche und Einreden, die sich auf Tatsachen stützen, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind, verjähren ein Jahr nach der Lieferung.

6.7 Jegliche Ansprüche des Kunden in Bezug auf die gelieferten Produkte erlöschen außerdem, wenn:
a. die Produkte nicht (mehr) als vom Lieferanten stammend identifiziert werden können;
b. die Mängel (teilweise) die Folge von normalem Verschleiß, unsachgemäßer und/oder falscher Behandlung, Benutzung und/oder Lagerung oder Wartung der Produkte sind;
c. der Lieferant vom Abnehmer nicht unverzüglich die Möglichkeit erhalten hat, die Reklamationen zu untersuchen und seinen Verpflichtungen nachzukommen;
d. der Auftraggeber eine ihm obliegende Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.8 Wenn sich herausstellt, daß die Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, hat der Lieferant die Wahl, entweder die betreffenden Produkte bei ihrer Rückgabe zu reparieren oder sie durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Jede neue Lieferung unterliegt in vollem Umfang den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Zahlung und Rechnungsstellung
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum zu bezahlen. Bei einer Bestellung über die Website erfolgt die Zahlung, sofern nicht anders vereinbart, mittels eines Online-Zahlungsauftrags in der zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Website angebotenen Weise. Bei einer Bestellung, die nicht über die Website erfolgt, wird die Zahlung, sofern nicht anders vereinbart, durch eine Banküberweisung vorgenommen.
7.2 Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall kann der Lieferant Inkassomaßnahmen ergreifen. Die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen dann zu Lasten des Auftraggebers.


Haftung
8.1 Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Lieferant in keiner Weise für Schäden, die sich aus den von ihm gelieferten Produkten und/oder aus Mängeln bei der Ausführung des Vertrags oder aus der Verletzung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer ergeben. Der Lieferant haftet ferner, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in keiner Weise für Schäden, die sich aus der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit und/oder Rechtswidrigkeit des Inhalts der Website oder anderer (Werbe-)Angaben des Lieferanten, der (unrichtigen) Nutzung der Website oder anderer Angaben des Lieferanten (wie z.B. Bestellformulare) durch den Abnehmer und der Angabe falscher Daten durch den Abnehmer ergeben.
8.2 Schäden im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels, die nach Ansicht des Auftraggebers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen sind, müssen dem Lieferanten so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrem Auftreten, schriftlich gemeldet werden. Schäden, die dem Lieferanten nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, kommen nicht für eine Entschädigung in Betracht, es sei denn, der Auftraggeber kann glaubhaft machen, daß er den Schaden vernünftigerweise nicht früher hätte melden können.
8.3 Sollte trotz der Bestimmungen in Artikel 8.1 eine Haftung des Lieferanten zu irgendeinem Zeitpunkt entstehen, so ist diese auf maximal den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Rechnungsbetrag beschränkt.
8.4 Jeder Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe oder auf Schadensersatz verjährt in einem Jahr nach dem Ereignis, das die Fälligkeit der Vertragsstrafe oder die Verursachung des Schadens verursacht hat, es sei denn, daß innerhalb dieser Frist mit der gerichtlichen Eintreibung begonnen worden ist.
8.5 Der Auftraggeber schützt den Lieferanten vor allen Schäden, die dieser infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Lieferanten gelieferten Sachen erleidet.

 


Höhere Gewalt
9.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung des Vertrags verhindern und dem Lieferanten nicht zuzurechnen sind.Solche Umstände, wenn und soweit sie die Erfüllung unmöglich machen oder unangemessen erschweren, sind unter anderem: Streiks bei den Zulieferern des Lieferanten, Streiks im Unternehmen des Lieferanten, allgemeiner Mangel an Waren oder Dienstleistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen der Lieferant abhängig ist, allgemeine Transportprobleme, Feuer, Pandemien und staatliche Maßnahmen, einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrverbote.
9.2 Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist der Lieferant nicht zu einer Entschädigung verpflichtet.


10. geistiges Eigentum
10.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die (Werbe-)Aussagen des Lieferanten, einschließlich der Website, gehören dem Lieferanten.
10.2 Der Kunde und (andere) Nutzer der Website erkennen diese Rechte an und garantieren, dass sie jede Verletzung dieser Rechte unterlassen werden.
10.3 Die Website enthält Hyperlinks zu Websites, die von Dritten unterhalten werden. Der Lieferant hat keinen Einfluss auf die Informationen auf diesen Websites und übernimmt keine Haftung für Schäden, die in irgendeiner Weise aus der Nutzung dieser Websites entstehen.
10.4 Der Lieferant trägt keine Verantwortung für Fotos, Beschreibungen und anderes Informationsmaterial auf der Website und in seinen sonstigen (Werbe-)Mitteilungen, die von Dritten stammen.
10.5 Der Lieferant unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten Waren keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, kann dies jedoch nicht garantieren. Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass eine vom Lieferanten gelieferte Sache ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach eigenem Ermessen die betreffende Sache durch eine Sache ersetzen, die die genannten Rechte nicht verletzt, ein Nutzungsrecht daran erwerben oder die betreffende Sache gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der üblichen Wertminderung zurücknehmen. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6 ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sich auf diese Bestimmung zu berufen, wenn er den Lieferanten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, schriftlich darüber informiert hat.


Datenschutz/Verarbeitung von persönlichen Daten
11.1 Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (natürlicher Personen, die bei ihm beschäftigt sind) für die folgenden Zwecke:
a. den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages;
b. um den Auftraggeber kontaktieren zu können;
c. die Durchführung von Marktforschung, Verkaufsaktivitäten und Direktmarketing durch den Lieferanten zugunsten von Produkten des Lieferanten und der mit ihm verbundenen Unternehmen;
d. andere Zwecke, die der Lieferant dem Kunden über die Datenschutzerklärung auf der Website mitteilt.
Der Lieferant wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die persönlichen Daten gegen Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.


12 Anwendbares Recht/Gerichtsbarkeit
12.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber findet das niederländische Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht von 1980 (CISG) findet ausdrücklich keine Anwendung.
12.2 Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer werden ausschließlich dem zuständigen Gericht am Ort der Niederlassung des Lieferanten vorgelegt, es sei denn, der Lieferant wählt als Kläger oder Antragsteller das zuständige Gericht am Ort des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Abnehmers.

 

Lieferung, Transport und Risiko
15.1 Die Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Kunden, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden oder zu dem sie ihm geliefert werden. Verweigert der Kunde die Annahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so werden die Produkte maximal 4 Wochen lang auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Der Kunde schuldet in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall die Lagerkosten.
15.3 Soweit zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber der Versand und der Transport der Produkte vereinbart wurde, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist.


16. eigentumsvorbehalt
16.1 Alle vom Lieferanten gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten oder seiner Lieferanten, bis der Betrag, den der Abnehmer dem Lieferanten aufgrund des Vertrages schuldet, einschließlich etwaiger Zinsen und/oder Inkassokosten, beglichen ist.
16.2 Der Abnehmer wird die vom Lieferanten gelieferten Produkte nicht anders als im Rahmen seiner normalen Betriebsführung verarbeiten oder veräußern. Wenn der Abnehmer aus den vom Lieferanten gelieferten Sachen (teilweise) eine neue Sache formt, wird er diese Sache nur für den Lieferanten formen, bis der Abnehmer alle aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge bezahlt hat. Der Lieferant hat in diesem Fall bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber alle Rechte als Eigentümer der geformten Sachen.
16.3 Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung dessen, was er dem Lieferanten aufgrund des Vertrages schuldet, in Verzug ist, ist der Lieferant berechtigt, alle dem Auftraggeber bereits gelieferten Sachen zurückzunehmen. Der Auftraggeber ermächtigt den Lieferanten unwiderruflich, alle diese Sachen auf Kosten des Auftraggebers zurücknehmen zu lassen und erteilt dem Lieferanten und seinen Beauftragten die Erlaubnis, zu diesem Zweck sein Gelände, seine Lager, seine Fabrikhallen usw. zu betreten.
16.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder irgendein anderes Recht an ihnen zu begründen, solange sie noch im Eigentum des Lieferanten stehen.


Zahlung und Sicherheit
17.1 Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung ohne Aufrechnung, Skonto oder Aufschub zu erfolgen.
17.2 Wenn der Auftraggeber in Verzug ist, schuldet er Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil des) Monats.
17.3 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung, Liquidation, Konkurs oder Zahlungsaufschub des Auftraggebers werden alle Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig, ungeachtet dessen, ob der Lieferant bereits fakturiert oder vorfinanziert hat, und ist der Lieferant berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder zur Auflösung des Vertrages überzugehen, dies alles unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadenersatz zu fordern.
17.4 Der Lieferant ist immer berechtigt, jede Forderung, die er gegenüber dem Auftraggeber hat, ob fällig oder nicht, mit jeder Gegenforderung, die der Auftraggeber gegenüber dem Lieferanten hat, ob fällig oder nicht, zu verrechnen. Wenn die Forderung des Lieferanten gegenüber dem Abnehmer noch nicht fällig ist, wird der Lieferant von seinem Recht auf Verrechnung keinen Gebrauch machen, es sei denn, die Gegenforderung des Abnehmers wird gepfändet oder auf andere Weise eingezogen, es wird ein beschränktes dingliches Recht an ihr begründet oder der Abnehmer überträgt seine Gegenforderung durch einen besonderen Titel. Der Lieferant wird den Auftraggeber nach Möglichkeit im voraus über die Ausübung seines Aufrechnungsrechts informieren.
17.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die erste Aufforderung des Lieferanten unverzüglich eine ausreichende Sicherheit in der vom Lieferanten gewünschten Form zu leisten und, falls erforderlich, diese Sicherheit für die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen zu ergänzen. Solange der Auftraggeber dem nicht nachgekommen ist, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.
17.6 Wenn der Auftraggeber einer Aufforderung im Sinne des vorigen Absatzes nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer diesbezüglichen Aufforderung nachgekommen ist, werden alle seine Verpflichtungen sofort fällig.


18 Auflösung des Vertrages
18.1 Wenn der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erfüllt und der Auftraggeber vom Lieferanten schriftlich in Verzug gesetzt worden ist, sowie im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Konkursverwaltung des Auftraggebers oder der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zum Schadenersatz und unbeschadet seiner sonstigen Rechte aufzulösen. In diesen Fällen werden alle Forderungen des Lieferanten an den Abnehmer sofort und in vollem Umfang fällig.
Wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag mit dem Abnehmer infolge eines oder mehrerer Umstände, die nicht dem Lieferanten anzulasten sind, einschließlich der in Artikel 9 genannten Umstände, ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft unmöglich ist, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag aufzulösen

 

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